Austauschfreiheit von Arzneimitteln


Was ist neu, was bleibt?
Austauschfreiheit von Arzneimitteln
mauritius images / Ronstik / Alamy / Alamy Stock Photos

Verbraucher*innen und Apotheken sind seit Beginn der Corona-Pandemie immer wieder von Lieferengpässen von Arzneimitteln betroffen. Neue Gesetze sollen Abhilfe schaffen. Doch was bedeuten die Regelungen für Verbraucher*innen?

Einführung während der Corona-Pandemie

Seit der Corona-Pandemie sind Lieferschwierigkeiten von Arzneimitteln immer wieder ein Problem. Für Apotheken gelten deshalb im Moment Ausnahmeregeln. Diese erlauben den Apotheken unter bestimmten Umständen, andere Arzneimittel abzugeben, als auf dem Rezept angegeben. Das heißt:

  • Ist ein Arzneimittel nicht lieferbar, dürfen Apotheken ohne Rücksprache mit der Ärzt*in auch eine Alternative ausgeben. Die darf sich zum Beispiel in der Packungsgröße oder der Wirkstärke unterscheiden. Voraussetzung ist lediglich, dass das Arzneimittel den gleichen Wirkstoff enthält und die Gesamtmenge des Wirkstoffs identisch ist.
  • Ist selbst unter diesen Bedingungen kein passendes Medikament verfügbar, dürfen Apotheken nach Rücksprache mit der Ärzt*in sogar ein Arzneimittel mit einem anderen Wirkstoff oder in einer anderen Form abgeben. Bei dem sogenannten aut-simile-Austausch muss das Medikament aber eine vergleichbare Wirkung haben. Natürlich wägt die Apotheke den Austausch kritisch ab und gibt nur einen Ersatz aus, wenn keine Bedenken bestehen.

Neues Gesetz in Arbeit

Diese Ausnahmeregelungen gelten noch bis zum 31. Juli. Danach regelt die Regierung den Austausch von Arzneimittel neu, nämlich mit dem „Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln“. Viele Regelungen der Corona-Zeit bleiben bestehen. Apotheken dürfen weiterhin eine andere Packungsgröße oder Wirkstärke abgeben, wenn das Medikament nicht lieferbar ist. Der aut-simile-Austausch ist im aktuellen Entwurf jedoch nicht mehr vorgesehen.

Daneben soll das Gesetz die Versorgung mit Arzneimitteln noch auf anderen Wegen sicherstellen. Zum Beispiel gibt es neue Regelungen für Kinderarzneimittel oder Antibiotika. Außerdem müssen pharmazeutische Unternehmen bestimmte Arzneimittel auf Vorrat lagern.

Quelle: Pharmazeutische Zeitung, Bundesgesundheitsministerium, Gesetzentwurf, Akutelle Regelung

          Unsere Facebook-Seite

News

HPV-Impfung gegen Krebs
HPV-Impfung gegen Krebs

Für junge Menschen empfohlen

Humane Papillomaviren können Krebs verursachen. Eine Impfung gegen das Virus kann davor schützen – doch wie funktioniert das und wer sollte sich impfen lassen?   mehr

Stärker mit Kreatin?
Stärker mit Kreatin?

Hilft nicht immer

Nahrungsergänzungsmittel zur Verbesserung sportlicher Leistungen sind beliebt. Aktuell besonders beworben wird Kreatin. Was sagt die Wissenschaft dazu?   mehr

Erhöhte Malariagefahr in Namibia
Erhöhte Malariagefahr in Namibia

Deutlich mehr Fälle

Wer in der nächsten Zeit nach Namibia reisen möchte, sollte Mückenschutz und Malariaprophylaxe besonders ernst nehmen. Denn Namibia erlebt derzeit einen ausgeprägten Anstieg von Malaria-Infektionen.   mehr

Gefahr für Nierensteine steigt
Gefahr für Nierensteine steigt

Wenn es immer heißer wird

Mit Nieren- und Harnleitersteinen muss man im Zeiten des Klimawandels auch hierzulande wohl häufiger rechnen. Da hilft nur eins: ausreichend trinken. Ganz besonders gilt das für bestimmte Risikogruppen.   mehr

Formula-Diät senkt Blutzucker

Übergewichtige Frau mixt sich einen Trunk aus dem Pulver einer Formula-Diät.

Nicht nur gegen Speck gut

Formula-Diäten helfen Übergewichtigen beim Abspecken. Bei Menschen mit Typ-2-Diabetes kann der flüssige Mahlzeitenersatz bei strukturierter Anwendung noch mehr: nämlich den Blutzucker senken.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Ratgeber Thema im Juni

Das hilft Kindern mit Neurodermitis

Das hilft Kindern mit Neurodermitis

Haut schützen, Auslöser meiden

Mit starkem Juckreiz und oft deutlich sichtbaren Hautveränderungen belastet die Neurodermitis Kinder ... Zum Ratgeber
Apotheke Holtriem
Inhaberin Almuth Sommer
Telefon 04975/6 06
E-Mail bestellung@apotheke-holtriem.de