Befreiung von der Rezeptgebühr


Bei Krankenkassen beantragen
Ein Medikament wird in der Apotheke eingescannt. In der Regel muss eine Rezeptgebühr bezahlt werden.
pikselstock/Shutterstock.com

Für Patient*innen mit häufigen Verschreibungen bedeuten die jährlichen Rezeptgebühren eine erhebliche finanzielle Belastung. Abhilfe verspricht eine Zuzahlungsbefreiung von der Krankenkasse. Doch welche Voraussetzungen sind für eine Befreiung notwendig?

Grenze für Zuzahlung erreicht?

Egal ob Medikamente, Hilfsmittel oder Krankenhausaufenthalte: Bei vielen medizinischen Leistungen müssen die Patient*innen einen kleinen Teil der Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Wie hoch der Betrag ist, richtet sich nach dem jährlichen Brutto-Haushaltseinkommen. Um die Haushalte nicht zu sehr zu belasten, hat der Gesetzgeber eine Höchstgrenze für den jährlichen Eigenanteil eines Haushalts festgelegt. Diese Grenze ist aktuell bei 2%. Chronisch Kranke müssen sogar lediglich 1% der jährlichen Kosten übernehmen.

Ist die Belastungsgrenze überschritten, befreit die Krankenkasse die Patient*innen von alles Zuzahlungen für den Rest des Jahres. Doch Vorsicht: Für die Befreiung muss die Patient*in einen Antrag bei der Krankenkasse einreichen und alle entstandenen Kosten nachweisen. Am besten bewahren die Patient*innen deshalb den Beleg nach dem Einkauf in der Apotheke auf. Dabei ist wichtig, dass alle Belege den korrekten und vollständigen Namen des Versicherten enthalten. Bei Bedarf legen viele Apotheken für Stammkund*innen auch ein Kundenkonto an, über das problemlos alle geleisteten Zahlungen abrufbar sind.

Befreiung im Voraus

Viele chronisch kranke Menschen wissen schon zu Jahresbeginn, dass die Zuzahlungen des kommenden Jahres die Belastungsgrenze überschreiten. In diesem Fall ist eine Befreiung im Voraus sinnvoll. Mit dem Zuzahlungsrechner lässt sich die individuelle Belastungsrechner für das kommende Jahr ganz einfach selbst berechnen.

Quelle: ABDA, Bundeministerium für Gesundheit, Apothekerkammer Niedersachsen

          Unsere Facebook-Seite

News

Abnehmen mit Protein
Abnehmen mit Protein

Realität oder Mythos?

Tipps zum Abnehmen gibt es viele. Einem neuen Internet-Trend zufolge sollen Proteine helfen.  Stimmt´s?Einfluss auf Sättigung   mehr

Blutzucker besser im Griff
Blutzucker besser im Griff

Kontinuierlich Glukose messen

Je besser beim Diabetes der Blutzucker eingestellt ist, desto geringer sind Folgeschäden. Besonders gut klappt das Messen mit einem kontinuierlichen Glukosemonitoring.   mehr

Musizieren geht auf die Knochen
Musizieren geht auf die Knochen

Immer mit Maß!

Wer viel musiziert, sollte aufpassen: Denn geigen, trompeten und Klavier spielen belasten Sehnen und Gelenke. Vorbeugen tut gut – am besten mit der richtigen Technik und Ausgleichssport.   mehr

Fleischlos essen stört Wachstum nicht
Fleischlos essen stört Wachstum nicht

Kinder vegetarisch ernähren?

Entwarnung für Eltern, die ihren Nachwuchs vegetarisch ernähren möchten. Im Gegensatz zu früheren Vermutungen führt die fleischlose Kost bei Kleinkindern nicht zu Wachstumsstörungen.   mehr

Säureblocker kann Asthma fördern
Säureblocker kann Asthma fördern

Vorsicht bei Atemwegserkrankungen

Säureblocker gelten als gut verträglich. Bei längerfristiger Einnahme drohen allerdings Nebenwirkungen. Insbesondere für Patient*innen mit chronischen Atemwegserkrankungen kann das problematisch werden.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Beratungsclips

Antibiotikumsaft mit Löffel

Antibiotikumsaft mit Löffel

Dieses Video zeigt Ihnen kurz und verständlich, wie Sie einen Antibiotikumsaft mit einem Dosierlöffel richtig einnehmen. Der Clip ist mit Untertiteln in Russisch, Türkisch, Arabisch, Englisch und Deutsch verfügbar.

Wir bieten Ihnen viele unterschiedliche Beratungsclips zu erklärungsbedürftigen Medikamenten an. Klicken Sie einmal rein!

Ratgeber Thema im April

Was tun, wenn das Kind fiebert?

Was tun, wenn das Kind fiebert?

Temperaturalarm im Kinderzimmer

Wie misst man die Temperatur am besten? Muss man Fieber senken? Und vor allem: Wann muss das Fieberk ... Zum Ratgeber
Apotheke Holtriem
Inhaberin Almuth Sommer
Telefon 04975/6 06
E-Mail bestellung@apotheke-holtriem.de